Geschäftsbedingungen für offene Workshops

für die Teil­nah­me an Ver­an­stal­tun­gen der next U GmbH

§ 1 Veranstalter

Ver­an­stal­ter ist die next U GmbH, Rehm­stra­ße 3a, 22299 Ham­burg, E‑Mail: info(ät)next‑u.de.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Die Ange­bo­te auf unse­rer Inter­net­sei­te next‑u.de, in Pro­gramm­hef­ten, geson­der­ten News­let­tern oder in sons­ti­gen Medi­en, stel­len noch kein rechts­ver­bind­li­ches Ange­bot dar. Ein rechts­ver­bind­li­ches Ange­bot zur Teil­nah­me geht erst von den Teil­neh­mern aus. Die Anmel­dung kann per Brief, E‑Mail oder über die Web­site next‑u.de erfol­gen. Die Annah­me­er­klä­rung und der damit ein­her­ge­hen­de Ver­trags­schluss erfolgt durch schrift­li­che Auf­trags­be­stä­ti­gung oder eine Auf­trags­be­stä­ti­gung in Text­form (E‑Mail) durch den Veranstalter.

In eini­gen Fäl­len wer­den Ver­an­stal­tun­gen von einem Koope­ra­ti­ons­part­ner  ver­an­stal­tet und die next U GmbH fun­giert ledig­lich als Ver­mitt­ler. In die­sen Fäl­len wird der jewei­li­ge Koope­ra­ti­ons­part­ner spä­tes­tens vor Abschluss der Online-Anmeldung zu der jewei­li­gen Ver­an­stal­tung expli­zit genannt, gel­ten des­sen Geschäfts­be­din­gun­gen und ihm wer­den die hier­für not­wen­di­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten aus er Anmel­dung übermittelt.

§ 3 Widerruf

Ver­brau­chern steht grund­sätz­lich ein Wider­rufs­recht zu. Nähe­re Infor­ma­tio­nen zum Wider­rufs­recht erge­ben sich aus der →Wider­rufs­be­leh­rung zu der Veranstaltung.

§ 4 Teilnahmegebühren

Die Teil­nah­me­ge­büh­ren sind auf der Web­site next‑u.de sowie in den ein­schlä­gi­gen Medi­en ver­öf­fent­licht. Es han­delt sich dabei um Net­to­prei­se zuzüg­lich der gesetz­li­chen Mehr­wert­steu­er. Über die Teil­nah­me­ge­büh­ren wird eine Rech­nung aus­ge­stellt und schrift­lich übermittelt.

§ 5 Storno, Nichterscheinen, Ersatzteilnehmer

Soweit zu ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen kei­ne ande­ren Bedin­gun­gen genannt wer­den gilt: Bei Stor­nie­run­gen bis 21 Kalen­der­ta­ge vor dem ers­ten Ver­an­stal­tungs­tag wer­den 10% der Teil­nah­me­ge­büh­ren, danach wer­den 50% als pau­scha­lier­ter Scha­dens­er­satz­an­spruch fäl­lig. Bei Nicht­er­schei­nen des Teil­neh­mers ist trotz­dem die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr zu zah­len. Es besteht jeder­zeit die Mög­lich­keit der Benen­nung eines pas­sen­den Ersatz­teil­neh­mers, ohne dass dafür wei­te­re Kos­ten entstehen.

§ 6 Programm, Ablaufänderungen, Absage der Veranstaltung

Soweit zu ein­zel­nen Ver­an­stal­tun­gen kei­ne ande­ren Bedin­gun­gen genannt wer­den gilt: Der Ver­an­stal­ter behält sich klei­ne­re zeit­li­che und inhalt­li­che Ände­run­gen des Ver­an­stal­tungs­pro­gramms vor. Auch die Aus­wahl der Trai­ner und Mode­ra­to­ren kann im Ein­zel­fall geän­dert wer­den. Im Fal­le einer Absa­ge der Ver­an­stal­tung bei Ein­tritt höhe­rer Gewalt oder ander­wei­ti­ger nicht vor­her­seh­ba­rer Umstän­de wird die ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­bühr unver­züg­lich erstat­tet. Der Ver­an­stal­ter behält sich vor, die Ver­an­stal­tung bis 14 Kalen­der­ta­ge vor dem ers­ten Ver­an­stal­tungs­tag wegen bis dahin zu gerin­ger Teil­neh­mer­zahl abzu­sa­gen. Auch in die­sem Fall wird die ent­rich­te­te Teil­nah­me­ge­bühr unver­züg­lich erstattet.

§ 7 Datenschutz, Urheberrechte

Per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (Anre­de, Name, Anschrift, E‑Mail-Adresse etc.) wer­den von uns aus­schließ­lich gemäß den Bestim­mun­gen des deut­schen Daten­schutz­rechts erho­ben, ver­ar­bei­tet und genutzt. Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die für die Begrün­dung, inhalt­li­che Aus­ge­stal­tung oder Ände­rung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses von­nö­ten sind wer­den aus­schließ­lich zur Abwick­lung der mit dem Auf­trag­neh­mer abge­schlos­se­nen Ver­trä­ge erho­ben und ver­wen­det. Dies umfasst auch die Wei­ter­ga­be an Koope­ra­ti­ons­part­ner, soweit die­se in die Leis­tungs­er­brin­gung invol­viert sind.  Erho­ben und ver­wen­det wer­den über­dies sol­che per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, wel­che erfor­der­lich sind, um die Inan­spruch­nah­me unse­rer Ange­bo­te zu ermög­li­chen und abzu­rech­nen. Bit­te beach­ten Sie unse­re →Daten­schutz­er­klä­rung. Die im Rah­men der Ver­an­stal­tung aus­ge­ge­be­nen Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen sind urhe­ber­recht­lich geschützt und dür­fen nicht, auch nicht aus­zugs­wei­se, ohne aus­drück­li­che schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Ver­an­stal­ters wei­ter­ge­ge­ben und – mit Aus­nah­me für den eige­nen Gebrauch – ver­viel­fäl­tigt werden.

§ 9 Film- und Fotorechte

Der Teil­neh­mer stimmt der Ver­öf­fent­li­chung von Film- und Foto­auf­nah­men sei­ner Per­son, wel­che im Rah­men der Ver­an­stal­tung gemacht wer­den, aus­drück­lich zu. Sei­ne Zustim­mung kann der Teil­neh­mer jeder­zeit gegen­über dem Ver­an­stal­ter per Brief oder E‑Mail (info@next‑u.de) oder vor Ort münd­lich gegen­über dem Trai­ner mit Wir­kung für die Zukunft widerrufen.

§ 10 Haftung

Der Ver­an­stal­ter haf­tet für die schuld­haf­te Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit und für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­si­ge ver­ur­sach­te sons­ti­ge Schä­den, auch wenn die Pflicht­ver­let­zung auf ent­spre­chend schuld­haf­tem Ver­hal­ten eines gesetz­li­chen Ver­tre­ters oder eines Erfül­lungs­ge­hil­fen beruht. Der Ver­an­stal­ter haf­tet fer­ner bei leicht fahr­läs­si­ger Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten, auch durch ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind sol­che, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung Auf­trag­ge­ber ver­trau­en dür­fen. Eine Haf­tung inso­weit ist auf den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den begrenzt. Der Ver­an­stal­ter haf­tet schließ­lich bei Arg­list sowie bei Ansprü­chen aus dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz. Im Übri­gen ist die Haf­tung des Ver­an­stal­ters ausgeschlossen.

(Fas­sung vom 15.11.2016)